Grenzüberschreitende erbrechtliche Sachverhalte erfordern besondere Expertise. Das gilt für die Nachlassplanung wie für die Abwicklung eines Nachlasses mit Bezug zu mehreren Ländern, z. B. Deutschland und Tschechien oder der Slowakei.

Unser erfahrenes Team kümmert sich in beiden Situationen um Ihre Anliegen: Wir klären Gestaltungsmöglichkeiten für Ihren Nachlass, um rechtliche und steuerliche Nachteile zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihr Vermögen im Todesfall problemlos und zügig auf Ihre Erben übertragen wird. Genauso unterstützen wir Sie umfassend bei der Abwicklung und Verwaltung internationaler Erbschaften. Auch für internationale Nachlässe außerhalb der EU mit Bezügen nach Tschechien oder der Slowakei ist unser Team bestens aufgestellt.

Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für Erbrecht in Tschechien oder der Slowakei?
Sprechen Sie uns gerne an!

Welches Erbrecht gilt?

Bei grenzüberschreitenden erbrechtlichen Sachverhalten stellt sich zunächst eine wichtige Frage: Welches Erbrecht gilt?

Grundsätzlich kommt das Recht des Landes zur Anwendung, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Es ist allerdings möglich, in einem Testament eine Rechtswahl zu treffen, also festzulegen, dass z. B. für den eigenen Nachlass deutsches Erbrecht gilt. Allerdings wären auch in einem solchen Fall zunächst die tschechischen bzw. slowakischen Gerichte zuständig. 

Aus diesem Grund ist es bei der Nachlassplanung mit Bezug zu zwei Ländern oder bei der Abwicklung eines internationalen Nachlasses mit Bezug zu Tschechien oder der Slowakei immer richtig, die Expertise eines Rechtsanwaltes für Erbrecht vor Ort in Anspruch zu nehmen. 

Sie haben Fragen, wann in einem Erbfall tschechisches bzw. slowakisches Erbrecht gelten würde? Sprechen Sie uns gerne an!

Nachlassplanung: Testament, Erbvertrag etc.

Existiert kein Testament oder Erbvertrag, greift auch beim Tod einer Person in Tschechien und der Slowakei die gesetzliche Erbfolge. Gilt deutsches Recht – s. o. – , greift die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB. Gilt tschechisches oder slowakisches Recht, greift das gesetzliche Erbrecht des jeweiligen Landes.

Die gesetzliche Erbfolge ist in beiden Ländern der deutschen Erbfolge ähnlich: Grundsätzlich erben Abkömmlinge der verstorbenen Person (Kinder, Enkel etc.). Ebenfalls wie im deutschen Recht erbt der Ehepartner neben Kindern oder Enkeln. Geht es nach dem Todesfall aber um den güterrechtlichen Ausgleich, gelten in Tschechien etwas andere Regeln, z. B. zum Zugewinnausgleich im Todesfall, als beispielsweise in Deutschland.

Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen, ist es möglich, z. B. in einem Testament oder Erbvertrag Regelungen zu treffen, die exakt Ihrem „letzten Willen“ entsprechen, vor allem auch in Hinblick auf den überlebenden Ehegatten.

So ist es möglich, in einer letztwilligen Verfügung  

  • ggf. Regelungen zum geltenden Recht zu treffen (Rechtswahl),

  • einzelne Personen von der Erbfolge auszuschließen (Enterbung) oder ihren Anteil zu beschränken,

  • einzelnen Personen bestimmte Vermögensgegenstände aus dem Nachlass zukommen zu lassen (Vermächtnis) oder

  • bestimmten Personen Rechte einzuräumen, wie z. B. Wohnrechte, Nießbrauch an Immobilien etc.

Wollen Sie Ihren Nachlass in Tschechien oder der Slowakei gestalten, prüfen wir die gesetzliche Rechtslage, bereiten die Nachlassgestaltung sorgfältig vor und gestalten Ihr Testament bzw. Ihren Erbvertrag auch nach tschechischem Erbrecht rechtssicher nach Ihren Vorstellungen.

Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, der Ihren Nachlass mit Bezug zu Tschechien oder der Slowakei regelt? Sprechen Sie uns gerne an!

Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten und Regelungen für den Todesfall

Die Nachlassplanung ist für Unternehmer mit einem Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen in Tschechien bzw. der Slowakei eine zusätzliche Herausforderung.

Deswegen unterstützen wir Unternehmer einerseits bereits bei der Gestaltung von Unternehmensübergaben zu Lebzeiten mit unserer Expertise im Erbrecht, Gesellschaftsrecht und im Bereich M&A. Das betrifft vor allem auch die Ausarbeitung rechtlicher und steuerrechtlicher Strukturen, um einen reibungslosen Übergang auf die nächste Generation zu gewährleisten.

Anderseits kümmern wir uns um die rechtliche Gestaltung im Zusammenhang mit der Vererbung von Unternehmen bzw. Gesellschaftsanteilen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Dabei klären wir zunächst die Rechtslage (Gesetz, Gesellschaftsvertrag etc.) und kümmern uns im Anschluss um die passende erbrechtliche Regelung für das Unternehmen bzw. Unternehmensanteile. Sind dann auch Anpassungen in Gesellschaftsverträgen notwendig (Fortführung etc.), kümmern wir uns als Experten für Erbrecht und Gesellschaftsrecht auch darum. 

Sie sind Unternehmer und haben Fragen zur Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten und im Todesfall in Tschechien oder der Slowakei? Sprechen Sie uns gerne an!

Nachlassabwicklung

Ein Erbfall im Ausland ist neben der emotionalen Belastung eine zusätzliche Herausforderung: Möglicherweise gilt das Erbrecht eines anderen Landes, Abläufe unterscheiden sich und letztlich sorgt die Sprachbarriere für Komplikationen.

Falls Sie als Erben, Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer mit einem Erbfall in Tschechien oder der Slowakei zu tun haben, unterstützen wir Sie deswegen gerne. Wir beraten Sie zur Rechtslage und Ihren Rechten und Möglichkeiten und vertreten Sie nach dem Erbfall vor Gerichten, Notaren und Behörden.

Unsere Leistungen im Zusammenhang mit einer Nachlassabwicklung sind u. a.:

  • Betreuung im Erbschaftsverfahren vor dem tschechischen oder slowakischen Notar und vor Gericht,

  • Klären der Rechtslage, d. h. ggf. Prüfen eines Testaments inkl. ggf. Rechtswahl und der Ansprüche der Erben,

  • Unterstützung in Kontakt mit Banken, Versicherungen und Behörden („Grundbuchamt“) etc. in Tschechien, der Slowakei, Deutschland, innerhalb und außerhalb der EU etc.,

  • Feststellung des Nachlasses im In- und Ausland,

  • Unterstützung bei der Einziehung des Nachlasses im Wege der Nachlassverwaltung,

  • Klärung von Rechtsfragen bei Enterbung ,

  • Durchsetzung von Vermächtnissen und/oder Pflichtteilsansprüchen sowie

  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft in Tschechien/der Slowakei.

Sie benötigen die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Erbrecht in Tschechien oder der Slowakei im Zusammenhang mit einem Nachlass? Sprechen Sie uns gerne an!


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