Gerichts- und Schiedsverfahren

Rechtsberatung und Rechtsgestaltung sind ein wesentlicher Teil unserer Tätigkeit. Aber unser Angebot für Sie geht darüber hinaus: Wir setzen Ihr Recht durch und schützen Sie!

Giese & Partner ist eine der führenden Anwaltskanzleien für Zivil- und Schiedsgerichtsverfahren in komplexen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten in Tschechien, der Slowakei und international. Das gilt vor allem – aber nicht nur! – für die Bereiche Vertragsrecht, Finanzierungen, Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht

Grenzüberschreitende Verfahren als Parteivertreter oder als Schiedsrichter sind unsere Spezialität – von der Forderungsdurchsetzung bis zu hochkomplexen Verfahren vor internationalen Schiedsgerichten oder dem Verfassungsgericht sind wir deshalb die richtige Wahl für Sie. Wir kümmern uns aber auch für Sie um die Vollstreckung ausländischer Urteile und Schiedssprüche in Tschechien und der Slowakei.

Unser erfahrenes Litigation-Team arbeitet effizient, agiert taktisch und denkt strategisch – alles für Ihren Erfolg.

Prüfung des Falles & Beratung

Sie möchten Ihre Ansprüche oder Rechte in Tschechien oder der Slowakei durchsetzen? Dabei unterstützen wir Sie gerne! 

Unsere Arbeit für Sie beginnt mit einer umfassenden Risiko- und Kostenanalyse. Wir klären die Rechtslage, untersuchen in einem nächsten Schritt die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits und ermitteln die zu erwartenden Kosten für ein gerichtliches Vorgehen.

Falls ein Gerichtsverfahren sinnvoll und zielführend ist, erarbeiten wir auf der Basis unserer Analyse gemeinsam mit Ihnen die richtige Strategie, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Gerichtsverfahren

Vor Gericht sind wir Profis.

Das gilt für Verfahren vor sämtlichen staatlichen Gerichten in Tschechien oder der Slowakei. Wir sind hier nicht auf einzelne Regionen oder Instanzenzüge beschränkt. So vertreten wir beispielsweise regelmäßig Mandanten erfolgreich vor dem tschechischen Verfassungsgericht in Brünn.

Auch vor Gerichten in Deutschland vertreten wir unsere Mandanten souverän und mit der notwendigen Anwaltszulassung für deutsche Gerichte. Hierbei geht es meist um Fälle, in denen tschechisches bzw. slowakisches Recht einerseits und deutsches Recht andererseits relevant werden.

Diese Fälle stellen alle Beteiligten – vor allem aber die Gerichte – vor besondere Herausforderungen, so dass es gerade hier wichtig ist, auf anwaltliche Unterstützung bauen zu können, die mit derartigen Fällen bestens vertraut ist (ergänzend dazu Hamburger Leitlinien des Max-Planck-Instituts).

Nicht zuletzt treten wir für unsere Mandanten souverän und mit der notwendigen Erfahrung in Verfahren vor internationalen Gerichten wie z. B. dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg auf.

Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt, der Sie in einem Gerichtsverfahren in Tschechien oder der Slowakei vertritt? Sprechen Sie uns gerne an!

Vollstreckung von Urteilen

Auch wenn es um die Vollstreckung von Urteilen in Tschechien und der Slowakei geht, unterstützen wir Sie gerne: Wir vollstrecken regelmäßig Urteile und Schiedssprüche aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, aber auch aus anderen Ländern gegen Schuldner in Tschechien und der Slowakei. Wir schützen aber auch unsere Mandanten vor der Vollstreckung unrechtmäßiger ausländischer Urteile oder Schiedssprüche.

Unsere Erfahrung vor Ort ist dann von Vorteil, da die Zwangsvollstreckung hier etwas anders abläuft als z. B. in Deutschland. Hinzu kommt, dass es für die Vollstreckung internationaler Titel einen Unterschied macht, aus welchem Land die zu vollstreckende Entscheidung stammt – z. B. aus einem anderen EU-Staat, den USA oder einem Land, mit dem ein internationales Rechtshilfeabkommen besteht.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Vollstreckung ist zunächst die Anerkennung des ausländischen Urteils, Schiedsspruchs oder sonstigen Titels durch das für die Vollstreckung zuständigen Gerichts in Tschechien oder der Slowakei. Dieses Verfahren bietet zahlreiche Fallstricke und erfordert ausreichende Erfahrung. Danach gilt es, die für Sie optimale Vollstreckungsmethode auszuwählen. Hier empfiehlt sich meist ein erfahrener staatlich anerkannter, aber außergerichtlicher „Exekutor“.

Wenn Sie einen ausländischen Titel in Tschechien oder der Slowakei vollstrecken lassen wollen, organisieren wir für Sie alles Nötige, wie z. B. amtliche Übersetzungen, HR-Auszüge und die notwendigen Vollmachten.

Sie benötigen Unterstützung bei einer Zwangsvollstreckung in Tschechien oder der Slowakei? Sprechen Sie uns gerne an!

Schiedsverfahren

Vor allem in grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten mit wirtschaftsrechtlichem Bezug – ob im Bereich Immobilien, Finanzierung, M&A etc. – sind aber nicht nur klassische Gerichtsverfahren von Bedeutung. Schiedsverfahren sind in diesen Bereichen besonders häufig und wichtig.

Deswegen vertreten wir unsere Mandanten nicht nur vor staatlichen Gerichten, sondern auch in Schiedsverfahren in Deutschland, Tschechien und der Slowakei, u. a. nach den Schiedsordnungen

Genauso schützen wir unsere Mandanten aber auch vor der Vollstreckung unrechtmäßiger Schiedssprüche und kümmern uns mit besonderer Expertise um die Aussetzung der Vollstreckung und die Anfechtung von Schiedssprüchen.

Nicht zuletzt sind RA Martin Holler und RA Ernst Giese auch regelmäßig als Schiedsrichter tätig und deshalb mit den rechtlichen Vorgaben und tatsächlichen Abläufen der unterschiedlichen Schiedsstellen bestens vertraut.

Sie benötigen einen Rechtsbeistand in einem Schiedsverfahren oder wollen gegen einen Schiedsspruch vorgehen? Sprechen Sie uns gerne an!

Mediation

Sollten Sie erwägen, einen Streit gütlich beizulegen, können wir einen qualifizierten Mediator empfehlen und Sie im Mediationsverfahrens unterstützen.


Unsere Experten in diesem Bereich


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Letztendlich ist im Zusammenhang mit dem Erlöschen der Verpflichtung bzw. der eventuellen Durchsetzbarkeit des Rechts die Präklusion bzw. die Verjährung zu erwähnen. Die allgemeinen Bestimmungen zur Verjährung und Präklusion befinden sich in §§ 609 ff. BGB. Ein Recht, dass nicht innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemacht wird, gilt als verjährt, sodass der Schuldner nicht zur Leistung verpflichtet ist.