Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht ist in vielen Facetten und für Unternehmen jeder Größe immer wieder von Bedeutung – von der Gründung an über die gesamte Dauer der Geschäftstätigkeit.

Mit unseren Experten für Gesellschaftsrecht in Tschechien und der Slowakei kümmern wir uns um alle Anliegen von Unternehmen in diesem Bereich. Vom kleinen mittelständischen Unternehmen bis hin zu weltweit führenden internationalen Konzernen vertreten wir unsere Mandanten kompetent und engagiert. Mit punktueller Beratung zu einzelnen, konkreten Fragestellungen oder laufender Beratung und Vertretung in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten – in allen Phasen eines Unternehmens. Dabei sind wir aber nicht auf das Gesellschaftsrecht begrenzt, sondern auch Ansprechpartner für unsere Mandanten, wenn es um Unternehmenstransaktionen, Immobilienrecht, grenzüberschreitende Finanzierung oder Insolvenz und Restrukturierung geht.  

Nicht zuletzt gehen wir über die reine Rechtsberatung deutlich hinaus und bieten ausländischen Inhabern Full Service rund um die Gründung, Betreuung und Verwaltung von Tochtergesellschaften in Tschechien und der Slowakei.

Sie sind auf der Suche nach Beratung im Gesellschaftsrecht in Tschechien oder der Slowakei? Benötigen Sie professionelle Unterstützung bei der Verwaltung einer Gesellschaft in diesen Ländern? Sprechen Sie uns gerne an!

Rechtsform der Gesellschaft

Beschränkungen für die Gesellschaftsgründung oder Geschäftsführung gibt es für Ausländer nicht – ausländische natürliche und juristische Personen können ohne Einschränkungen Gesellschaften in Tschechien bzw. der Slowakei gründen und führen.

Wir helfen Ihnen in Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerexperten dabei, die optimale Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen zu finden.

Entscheidend bei der Wahl der richtigen Rechtsform sind in aller Regel

  • grenzüberschreitende steuerliche Aspekte,

  • Haftungsfragen,

  • Fragen zur Vertretung der Gesellschaft,

  • der Verwaltungsaufwand im Verhältnis zu Haftungsrisiken sowie

  • die finanzielle Ausstattung.

Für unsere Mandanten erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen und informieren sie umfassend über verschiedene Gestaltungsformen und deren Vor- und Nachteile.

Sie benötigen Unterstützung bei der Gründung einer (Tochter-)Gesellschaft in Tschechien bzw. der Slowakei? Sprechen Sie uns gerne an!

Tschechische Gesellschaftsformen / slowakische Gesellschaftsformen

Auch im tschechischen und slowakischen Gesellschaftsrecht haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen personen- und haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften, z.B.

  • offene Handelsgesellschaft (v. o. s.),

  • Kommanditgesellschaft (k. s.),

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s. r. o.),

  • Aktiengesellschaft (a. s.).

Grundsätzlich folgen die tschechischen und slowakischen Gesellschaften ähnlichen Haftungsregelungen wie die deutschen. Die beliebteste tschechische Gesellschaft – die tschechische „GmbH“ s. r. o. – erfordert bei der Gründung allerdings kein Stammkapital. Die Gründung einer s. r. o. in Tschechien oder der Slowakei ist auch deutlich weniger aufwendig als die einer GmbH. Die a. s. entspricht auch in dieser Hinsicht einer deutschen Aktiengesellschaft und eignet sich damit grundsätzlich eher für größere Unternehmen.

Sie haben Fragen zu den Vor- und Nachteilen einzelner Gesellschaftsformen in Tschechien und der Slowakei? Sprechen Sie uns gerne an!

Die Niederlassung in Tschechien und der Slowakei als Besonderheit

Eine Besonderheit des tschechischen und slowakischen Gesellschaftsrechts ist die (Zweig-)Niederlassung. Sie bietet ausländischen Unternehmen die Möglichkeit, nach Tschechien oder in die Slowakei zu expandieren, ohne eigens eine Gesellschaft nach tschechischem bzw. slowakischem Recht gründen und betreiben zu müssen. Damit eignet sich die Niederlassung vor allem für kleinere Projekte oder als kurzfristige Vorstufe vor einer Gesellschaftsgründung.

Eine Niederlassung ist keine eigenständige juristische Person, sondern Teil des ausländischen Unternehmens. Für alle internen Angelegenheiten der Niederlassung gilt deswegen das Recht des Landes der „Muttergesellschaft“ – lediglich im Außenverhältnis gilt tschechisches oder slowakisches Recht, beispielsweise in den Beziehungen zu den Mitarbeitern, aber auch in Hinblick auf Steuern etc.

Die Gründung erfolgt unkompliziert mit einer Eintragung im Handelsregister ohne Mitwirkung eines Notars. Auch die Liquidation ist mit geringem Aufwand möglich.

Sie wollen wissen, ob die Gründung einer (Zweig-)Niederlassung in Tschechien oder der Slowakei für Sie ein gangbarer Weg wäre? Sprechen Sie uns gerne an!

Gestaltung von Verträgen, Satzungen & Strukturen

Gesellschaften – egal welcher Form – sollen aktiv gestaltet werden. Gesellschaftsverträge und Satzungen, aber auch Verträge für Geschäftsführer, Vorstände etc. müssen so konzipiert und umgesetzt werden, dass sie den individuellen Vorstellungen der Beteiligten entsprechen und zum konkreten Geschäftsmodell und der Branche passen.

Das gilt nicht nur bei der Gründung: Auch bei Veränderungen der Gesellschafterstrukturen und ggf. der Mehrheitsverhältnisse, bei der Änderung der Rechtsform oder generell, wenn ein Unternehmen stark wächst, ist es essentiell, Verträge und Satzungen den neuen Anforderungen anzupassen.  

Bei all diesen Gestaltungen legen wir großen Wert darauf, individuell sinnvolle Corporate-Governance-Strukturen zu entwickeln bzw. beizubehalten: um Gesellschafter/Inhaber rechtlich bestmöglich abzusichern – auch im Verhältnis zu Fremdgeschäftsführern – und der Gesellschaft und ihren Organen gleichzeitig genügend Handlungsspielraum im Alltag zu lassen.

Sie benötigen Unterstützung bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen etc.? Sprechen Sie uns gerne an!

Verwaltung & Betreuung von Gesellschaften in Tschechien / der Slowakei

Wir unterstützen Unternehmen, Gesellschafter und Inhaber über das rein Rechtliche hinaus: Für ausländische Gesellschaftseigentümer oder Konzernmütter übernehmen wir die professionelle Verwaltung und Betreuung von Gesellschaften in Tschechien oder der Slowakei, kümmern uns also um alles rechtlich und organisatorisch Notwendige im Tagesgeschäft – bei Bedarf natürlich auch in Zusammenarbeit mit Notaren und Steuerberatern. 

Wir übernehmen für eine individuelle Kostenpauschale die komplette rechtliche Betreuung und Verwaltung Ihrer Gesellschaft vor Ort inklusive

  • der allgemeinen Verwaltung der Gesellschaft, z. B. Handelsregisterangelegenheiten,

  • der Zusammenarbeit mit Notaren und Steuerberatern,

  • Austausch/Anpassungen von Vorstand und Geschäftsführung sowie

  • der Klärung arbeitsrechtlicher Fragen nach tschechischem/slowakischem Arbeitsrecht.

Sie sind auf der Suche nach Unterstützung bei der Verwaltung einer Gesellschaft in Tschechien bzw. der Slowakei? Sprechen Sie uns gerne an!


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